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Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

Der Gesetzgeber hat mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) die Nutzung der elektronischen Patientenakte, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und den Zugriff auf den Notfalldatensatz der elektronischen Gesundheitskarte geordnet.

Für die Nutzung dieser Teile der Telematikinfrastruktur ist der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) Voraussetzung. Nach bisheriger Festlegung ist ab dem
01.01.2021 auch von den Krankenhäusern der flächendeckende Zugriff auf die Daten mittels eHBA gefordert. Jeder Arzt im Krankenhaus ist verpflichtet, einen eHBA zu beantragen. Die Kosten für die notwendige elektronische Signatur liegen bei etwa 100 € pro Jahr. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft erhält jedes Krankenhaus für jeden nachgewiesenen Heilberufeausweis eines Arztes 46,52 €. Dieser Betrag ist durch das Krankenhaus als Arbeitgeber an den Arzt, welcher den eHBA nachweist, auf Antrag weiterzuleiten. Die Beantragung des elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) erfolgt über die zuständige Landesärztekammer.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten Ihrer Ärztekammer (zum Beispiel Ärztekammer Nordrhein/Link 1), auf den Seiten der Bundesärztekammer
(Link 2) oder im Deutschen Ärzteblatt (Link 3).

Link 1: https://www.aekno.de/aerzte/elektronische-arztausweise/elektronischer-heilberufsausweis-hba
Link 2: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/
Link 3: https://www.aerzteblatt.de/archiv/214658/Elektronischer-Heilberufsausweis-Eintrittskarte-zur-Datenautobahn

S. Angenendt, Köln

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Stellungnahme der DGT – Spiegelbeitrag „Wissen Sie nicht, dass wir eine Pandemie haben?“

Der Beitrag „Wissen Sie nicht, dass wir eine Pandemie haben?“ (nachzulesen unter diesem Link: Spiegel Online) beschreibt sehr gut die Ängste und Sorgen unserer Patienten, die an einer Krebserkrankung leiden, aber auch die Unsicherheit mit dem Umgang mit der COVID-19 Pandemie in der Politik und den Krankenhäusern.

Mit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 19.03.2020 mussten Krankenhäusern in Bayern ab dem 20.02.2020 „soweit medizinisch vertretbar bis auf Weiteres alle planbaren Behandlungen zurückstellen oder unterbrechen, um möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19 Patienten freizumachen. Die Behandlung von Notfällen war zu gewährleisten“. Ablauf dieser Verordnung war der 15.05.2020.

Mit dieser Allgemeinverfügung herrschte eine große Unsicherheit in den Krankenhäusern, welche Operationen jetzt noch durchzuführen sind. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat daraufhin in einer Stellungnahme (23.03.2020) festgehalten, „dass es nicht möglich ist, die Eilbedürftigkeit bzw. Verschiebbarkeit eines chirurgischen Eingriffs allein an der Frage der fehlenden Lebensgefahr oder einem Organverlust zu definieren. Die Entscheidung zeitnah zu operieren oder ggfs. den Eingriff zu verschieben, kann deshalb nur von einem Facharzt des jeweiligen chirurgischen Fachgebiets getroffen werden, um das Risiko der Verschiebung des operativen Eingriffs im individuellen Fall zu berücksichtigen.“ Von der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie wurden die Entscheidungskriterien für die operative Versorgung von Lungenkrebspatienten an Hand nationaler und internationaler Richt- und Leitlinien veröffentlicht (14.05.2020). Der Zeitfenster für die chirurgische Entfernung eines Lungenkrebs mit Verdacht auf Streuung in die regionären Lymphknoten (geschilderter Fall des Lungenkrebspatienten Werner Haas) wurde mit „so schnell wie möglich“ festgelegt.

Leider konnten aus unterschiedlichsten Gründen in einigen Krankenhäusern diese Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Größere Kliniken hatten auf Grund ihrer vorhandenen Intensivkapazität häufig weniger Probleme Operationen bei Krebspatienten durchzuführen, wovon Herrn Hass glücklicher Weise profitieren konnte.

Eine Triage von Patienten ist immer schwierig und wir sind in Deutschland glücklicherweise im Klinikalltag bisher damit nicht konfrontiert gewesen. Die Überforderung des medizinischen Systems in Italien während der COVID-19 Pandemie hatte auch für Deutschland Schlimmes befürchten lassen. Glücklicher Weise ist es zu keiner Überforderung des medizinischen Systems gekommen. Eine Auswertung der Abläufe sollte trotzdem retrospektiv erfolgen, um aus den getroffen Entscheidungen zu lernen. Die Zuteilung von medizinischen Leistungen an einzelne Patienten und die parallel hierzu notwendige Begrenzung von medizinischen Leistungen für andere Patienten stellt ein Dilemma dar, für das es keine generell akzeptierten und befriedigenden Lösungen gibt. Jedes Leben ist von gleichem Wert. Eine Entscheidungsfindung auf dem Boden von personenspezifischen Merkmale wie z.B. Alter, Einfluss, gesellschaftliche Stellung … ist daher abzulehnen. Der zentrale Grundsatz der Gerechtigkeit erfordert eine Gleichbehandlung aller Patienten.

Vorstand der DGT

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Auf dem Weg zu einer neuen Normalität – Statement von DGCH, DGAI, BDC und BDA

In allen Bereichen des öffentlichen Lebens werden aktuell Vorbereitungen für eine gestaffelte Öffnung nach dem Lockdown getroffen. Auch im Gesundheitswesen müssen hierfür neue Abläufe und Strukturen geschaffen werden, um die medizinische Versorgung in den kommenden Monaten zu einer neuen Normalität führen zu können. Eine „Strategie danach“ muss entwickelt werden, um die ruhenden und zurückgefahrenen Leistungsbereiche in Praxen und Krankenhäusern wieder in einen Normal-Betrieb überführen zu können. Dabei müssen die Sicherheit und das Wohlergehen der Patienten und Mitarbeiter stets im Vordergrund stehen.

Zur Wiederaufnahme von elektiven Operationen haben DGCH, DGAI, BDC und BDA ein Statement veröffentlicht, dass bei der Diskussion in Ihren regionalen Krankenhäusern sicher eine gute Orientierung leisten kann.

Statement von DGCH, DGAI, BDC und BDA finden Sie hier.

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Corona und Zertifizierungen der DGT

Covid-19 hat auch den Ablauf des Zertifizierungsprozesses für thoraxchirurgische Kliniken zum Kompetenz- oder Exzellenzzentrum nachhaltig gestört. So konnten aufgrund der aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung „Beschränkung zur Eindämmung des Coronavirus“ in den letzten 2 Monaten geplante Audits nicht durchgeführt werden.

Der Vorstand der DGT hat nun aktuell beschlossen, dass für Kliniken, die das Zertifikat bereits erhalten hatten und nun weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie aktuell auf eine Re-Zertifizierung warten müssen, die Gültigkeit behält. Eine Planung von Erstzertifizierungen ist allerdings erst möglich, wenn eine bundesweite Lockerung der Reise- und Besuchsregelungen erfolgt. Die betroffenen Kliniken werden hierzu zeitnah informiert.

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Empfehlungen des DGT-Vorstands zur Corvid-19 Pandemie

Liebe Mitglieder der DGT,

eine zunehmende Zahl von Ärzten und auch Patienten mit Krebserkrankungen sind beunruhigt, dass die Diagnostik und Behandlung von Tumorerkrankungen aufgrund der COVID-19-Pandemie möglicherweise nicht auf optimalem Niveau durchgeführt werden kann.

Die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe und das Deutsche Krebsforschungszentrum haben hierzu die Pressemitteilung „Trotz Corona-Krise: Versorgung von Krebspatienten sicherstellen“ veröffentlicht

Die DKG bietet darüber hinaus Unterstützung im Sinne einer Pressemitteilung vor Ort. Hierzu kann man sich über service@krebsgesellschaft.de informieren.

In den letzten Wochen gab es mehrere Anfragen an den Vorstand der DGT hinsichtlich von Empfehlungen zu OP-Indikationen als auch zum Ablauf im OP.

Der Vorstand der DGT hat daher Empfehlungen auf Basis der aktuell vorliegenden Situation, als auch der derzeit zu diesem Thema vorhandenen Literatur erstellt. Wir hoffen, dass diese Empfehlungen einen gewissen Leitfaden, inklusive Argumente in der Diskussion mit den Krankenhausleitungen und Ihren Kollegen darstellen können.

Empfehlung zu OP-Indikationen
Empfehlung zum Ablauf im OP/Personenschutz

Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung dieser Empfehlungen natürlich auch ihre Grenzen hat, die bestimmt sind durch die aktuellen Entwicklungen der Pandemie als auch die Situation vor Ort in Ihren Krankenhäusern.

Wir hoffen, dass Sie, Ihre Mitarbeiter und natürlich unsere Patienten gut durch diese Zeit kommen.

Bleiben Sie Gesund!

Hans-Stefan Hofmann

Präsident der DGT

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Optimale Behandlung für Lungenkrebspatienten

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Chirurgische Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem

Die Chirurgische Lunggenvolumenreduktion wurde vom G-BA freigegeben, weitere Informationen können der PDF entnommen werden.

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21. Chirurgische Forschungstage

Weitere Informationen finden Sie auf der Hompage sowie im Flyer und Vorprogramm.

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Aktuelle Information des European Board of Thoracic Surgery

„Grandfather Clause“ für das EBTS Zertifikat – Fellow of the European Board of Thoracic Surgery

Von Januar 2017 bis Dezember 2018 besteht für langjährige Fachärzte für Thoraxchirurgie in Leitungsposition eines UEMS Mitgliedstaates die Möglichkeit, im Rahmen der sogenannten „GrandfatherClause“ das Zertifikat des European Board of Thoracic Surgery (EBTS) zu erlangen.
Voraussetzung ist neben der Facharztbezeichnung „Thoraxchirurgie“ eine mindestens zehnjährige unabhängige Tätigkeit auf dem Gebiet der Thoraxchirurgie. Mindestens 100 eigenständige thoraxchirurgische Eingriffe pro Jahr müssen nachgewiesen werden. Eine regelmäßige Teilnahme am nationalen Kongress (DGT- Jahrestagung) oder alternativ ESTS Kongress sowie der Nachweis von 5 thoraxchiurgischen Publikationen oder Präsentationen sind ebenfalls notwendig.Darüber hinaus sind zwei Empfehlungsschreiben von EBTS-Board Mitgliedern beizufügen. Die Bewerbungs- und Bearbeitungsgebühr beträgt 800 Euro.
Nutzen Sie diese einmalige Möglichkeit der europäischen Anerkennung und Fellowship.
Für jüngere Kolleginnen und Kollegen besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit der Teilnahme am jährlich in Brüssel stattfindenden englischsprachigen EBTS Examen.

Nähere Informationen und Bewerbungsformalitäten können über die Homepage der UEMS unter www.uemsthorax.eu oder die Homepage der ESTS unter www.ests.orgeingesehen werden.

Dr. med. Katrin Welcker FEBTS
National Delegate der UEMS
National Regent der ESTS
Mönchengladbach