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Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT)

Mitgliederbefragung der DGT abgeschlossen und ausgewertet!

Die 1. Mitgliederbefragung in der Geschichte der DGT wurde im Januar 2024 gestartet und ist nach drei Monaten nun geschlossen und inzwischen auch ausgewertet worden. Insgesamt haben sich 335 Personen (ca. 45% aller DGT-Mitglieder) beteiligt. Dafür zunächst ein herzliches Dankeschön für diese große Unterstützung.

Beurteilt wurden die verschiedenen Angebote der DGT, wie z.B. der Jahreskongress und die Frühjahrestagung, Facharztkurse und Veranstaltungen für Berufsanfänger, die Job-Börse oder die verschiedenen Zertifikate der DGT. Auch Hinweise zur weiteren Ausrichtung der DGT, zur Frage der Beteiligung an den sozialen Medien oder zur Qualität der DGT-Homepage waren erwünscht. Den Vorstand interessierte insbesondere auch, wie die Arbeit der verschiedenen Arbeitsgruppen der DGT wahrgenommen werden. Gefragt wurde nach den Themen, die für die Mitglieder in Zukunft von besonderem Interesse sind.

Zu allen diesen Punkten haben uns die Teilnehmer auch wertvolle Hinweise im Rahmen von Freitext-Möglichkeiten gegeben.

Wie geht es nun weiter?

Der Vorstand hat beschlossen, die Ergebnisse der Befragung nun durch eine unabhängige Qualitätsmanagement-Einrichtung bewerten zu lassen. Die positiven Rückmeldungen und die vorgebrachte Kritik sollen in 10 Maßnahmen gebündelt werden, die das Angebot der DGT für ihre Mitglieder weiter verbessern sollen.

Über die Ergebnisse der Befragung werden wir alle Mitglieder auf der Jahresmitgliederversammlung am 19.09.24 in Magdeburg informieren.

Ludger Hillejan
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT)

Leistungen für Ärzte und Kliniken

Die Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie bietet ein umfassendes Angebot in den Bereichen Fort- und Weiterbildung, Arbeitsgemeinschaften, Zertifizierungen und mehr.

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Erklärung zur Barrierefreiheit (EU-Recht)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz https://dgt-online.de/

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.07.2025 (im Folgenden dann jährlich) durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmalig am 01.07.2025 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter sekretariat@dgt-online.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.