Spezielle Thoraxchirurgie
Die DGT vergibt das Zertifikat „Spezielle Thoraxchirurgie“ an Mitglieder mit einer nachgewiesenen hohen klinischen Expertise und Qualifikation in der Thoraxchirurgie.
Das Zertifikat ist personengebunden und wird einem Antragsteller auf Basis eines umfassenden Operationskatalogs und einer nachgewiesenen strukturierten Fortbildung verliehen.
Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann durch einen aktualisierten Operationskatalog und Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an DGT-zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden.
Voraussetzungen für die erstmalige Vergabe des Zertifikats „Spezielle Thoraxchirurgie“ sind:
- Mitgliedschaft in der DGT
- Facharzt/ärztin für Thoraxchirurgie bzw. Chirurgie mit Zusatzbezeichnung Thoraxchirurgie seit mindestens 6 Jahren
- Die klinische Tätigkeit von mindestens 12 Jahren erfolgte während 6 Jahren in einer zertifizierten Klinik (DKG-LKZ, DGT-Thoraxzentrum, im Ausland: äquivalentes Zentrum).
- Umfassende Teilnahme an Fortbildungen im Bereich der Thoraxchirurgie und verwandten Themenbereichen mit mindestens 125 Fortbildungspunkten in den letzten 5 Jahren. Davon Teilnahme an mindestens 4 DGT-zertifizierten Fortbildungen aus den Säulen I und II (mind. 1 Kurs je Säule) sowie 2 Fortbildungen aus Säule III. Kursleiter von DGT-zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen können sich diese ebenfalls anrechnen lassen.
- OP-Logbuch
Die Eingriffe müssen innerhalb von 6 Jahren erbracht werden (bei Teilzeit-Tätigkeit entsprechend länger).- obligatorisch:
- 100 V/RATS Lobektomien / Segmentresektionen
- 30 bronchoplastische und tracheale Resektionen
- 30 Resektionen / Rekonstruktion an Zwerchfell, Mediastinum (Tumoren, Thymus), ossäre Brustwand
- 20 angioplastische (Interpositionen, Anastomosen, Patches) Resektionen
- fakultativ (2 Eingriffsgruppen müssen erfüllt sein):
- 30 MESK / VAMLA
- 30 interventionelle bronchologische Eingriffe / EBUS
- 15 Volumenreduktion nach LVR-Konferenz
- 10 LuTx
- 10 ECMO
- Approbationsnachweis
- Facharzturkunde
- Überweisung der Zertifizierungsgebühr (€ 200,00).
- obligatorisch:
Für den Leistungsnachweis stellen die Antragsteller ihren beruflichen Werdegang mit den einzelnen Klinikarbeitsplätzen tabellarisch dar und belegen diesen durch Zeugnisse. Die vorgelegten OP-Kataloge gliedern sich auf die einzelnen Arbeitsstationen.
Für den aktuellen Arbeitsplatz müssen die klinische Tätigkeit und der OP-Katalog durch den Abteilungsleiter schriftlich bestätigt werden. Beantragt ein Abteilungsleiter das Zertifikat „Spezielle Thoraxchirurgie“ für sich selbst prüft die Akademie den OP-Katalog auf Plausibilität.
Für eine Verlängerung des Zertifikats „Spezielle Thoraxchirurgie“ sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Mitgliedschaft in der DGT
- Der Antrasgteller arbeitet in einem LKZ-DKG, Thoraxzentrum-DGT oder an der Klinik besteht eine Weiterbildungsermächtigung für mindestens 24 Monate.
- Umfassende Teilnahme an Fortbildungen im Bereich der Thoraxchirurgie und verwandten Themenbereichen mit mindestens 125 Fortbildungspunkten in den letzten 5 Jahren. Überregionale und interdisziplinäre Fortbildungen sind anrechenbar. Davon Teilnahme an mindestens 3 DGT-zertifizierten Fortbildungen aus den Säulen I – III. Kursleiter von DGT-zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen können sich diese ebenfalls anrechnen lassen.
- OP-Katalog der letzten 5 Jahre.
- Aktualisierter beruflicher Werdegang (tabellarisch)
- Überweisung der Zertifizierungsgebühr (€ 200,00).
Die Zertifizierungsgebühr ist zu überweisen an:
Akademie der DGT
Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT)
Robert – Koch – Platz 9
10115 Berlin
Bankverbindung
Kennwort “Spezielle Thoraxchirurgie (DGT)”
Name des Antragstellers
Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden
IBAN: DE16445512100000004200
BIC: WELADED1HEM
Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge nach Eingang der Zertifizierungsgebühr bearbeitet.
Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit vom Sekretariat der DGT und die Inhalte von mindestens zwei Mitgliedern der DGT Akademie geprüft. Die Akademie behält sich eine Prüfung auf Plausibilität vor und kann detaillierte Unterlagen anfordern.
Die Vergabe des Zertifikats erfolgt durch den Vorstand der DGT auf Vorschlag der Akademie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Zertifikats. Die Zertifizierungsgebühr wird bei Ablehnung des Antrags nicht zurück erstattet.
