G-BA Beschluss: Mindestmengen Lungenkrebsoperationen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der gestrigen öffentlichen Sitzung des G-BA hat dieser abschließend über die Festlegung einer Mindestmenge für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebs entschieden. Siehe beigefügte Pressemitteilung. Die komplette G-BA Sitzung wird in den kommenden Tagen auch in der Mediathek zur Verfügung stehen. (Tagungsordnungspunkt 8.4.19)

In den Katalog der planbaren Leistungen, bei denen die Qualität der Behandlungsergebnisse von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist wird die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebs ab 2022 aufgenommen.

Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren (in 2024 dann bereits geforderte 40 Operationen) wird ab 2025 eine Mindestmenge von 75 Operationen pro Standort gelten.

Die genauen Ausführungsbestimmungen und Einschlusskriterien sind noch nicht veröffentlicht. Sobald diese Vorliegen werden wir nochmals gesondert Stellung nehmen.

Dies in aller Kürze.

Hier gelangen Sie zur G-BA Pressemitteilung

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Katrin Welcker FEBTS FETCS MBA

Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für

Thoraxchirurgie e.V.(DGT)