Früherkennungsprogramm für Lungenkrebs

Pressemitteilung (28.06.2024)

Durchbruch auf dem Weg zu einem Früherkennungsprogramm für Lungenkrebs

Ab Montag können Rauchende und ehemals Rauchende unter bestimmten Bedingungen eine strahlungsarme CT-Untersuchung erhalten, durch die ein Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden kann. Die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die jetzt am 1. Juli in Kraft tritt, ist Grundlage für diesen ersten wichtigen Schritt. „Wir begrüßen das Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung“, erklären die acht medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, die an der Lungenkrebsfrüherkennung beteiligt sind. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen sie aber: „Bis zu einem für alle Risikopersonen erreichbaren Früherkennungsprogramm müssen allerdings weitere Schritte folgen!“ Insbesondere sei jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefordert, die genauen Bestimmungen für die Durchführung und die Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte festzulegen.

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.


Eine gemeinsame Pressemitteilung

  • der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)
  • der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT)
  • der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG)
  • der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)
  • der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
  • der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) mit der Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie (AIO), der Arbeitsgemeinschaft Bildgebung in der Onkologie (ABO) und der Pneumologisch-onkologische Arbeitsgemeinschaft (POA) in der DKG
  • des Bundesverbandes der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin (BdP)
  • des Berufsverbandes der Deutschen Radiologie (BDR)