Der Beitrag „Wissen Sie nicht, dass wir eine Pandemie haben?“ (nachzulesen unter diesem Link: Spiegel Online) beschreibt sehr gut die Ängste und Sorgen unserer Patienten, die an einer Krebserkrankung leiden, aber auch die Unsicherheit mit dem Umgang mit der COVID-19 Pandemie in der Politik und den Krankenhäusern.
Mit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 19.03.2020 mussten Krankenhäusern in Bayern ab dem 20.02.2020 „soweit medizinisch vertretbar bis auf Weiteres alle planbaren Behandlungen zurückstellen oder unterbrechen, um möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19 Patienten freizumachen. Die Behandlung von Notfällen war zu gewährleisten“. Ablauf dieser Verordnung war der 15.05.2020.
Mit dieser Allgemeinverfügung herrschte eine große Unsicherheit in den Krankenhäusern, welche Operationen jetzt noch durchzuführen sind. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat daraufhin in einer Stellungnahme (23.03.2020) festgehalten, „dass es nicht möglich ist, die Eilbedürftigkeit bzw. Verschiebbarkeit eines chirurgischen Eingriffs allein an der Frage der fehlenden Lebensgefahr oder einem Organverlust zu definieren. Die Entscheidung zeitnah zu operieren oder ggfs. den Eingriff zu verschieben, kann deshalb nur von einem Facharzt des jeweiligen chirurgischen Fachgebiets getroffen werden, um das Risiko der Verschiebung des operativen Eingriffs im individuellen Fall zu berücksichtigen.“ Von der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie wurden die Entscheidungskriterien für die operative Versorgung von Lungenkrebspatienten an Hand nationaler und internationaler Richt- und Leitlinien veröffentlicht (14.05.2020). Der Zeitfenster für die chirurgische Entfernung eines Lungenkrebs mit Verdacht auf Streuung in die regionären Lymphknoten (geschilderter Fall des Lungenkrebspatienten Werner Haas) wurde mit „so schnell wie möglich“ festgelegt.
Leider konnten aus unterschiedlichsten Gründen in einigen Krankenhäusern diese Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Größere Kliniken hatten auf Grund ihrer vorhandenen Intensivkapazität häufig weniger Probleme Operationen bei Krebspatienten durchzuführen, wovon Herrn Hass glücklicher Weise profitieren konnte.
Eine Triage von Patienten ist immer schwierig und wir sind in Deutschland glücklicherweise im Klinikalltag bisher damit nicht konfrontiert gewesen. Die Überforderung des medizinischen Systems in Italien während der COVID-19 Pandemie hatte auch für Deutschland Schlimmes befürchten lassen. Glücklicher Weise ist es zu keiner Überforderung des medizinischen Systems gekommen. Eine Auswertung der Abläufe sollte trotzdem retrospektiv erfolgen, um aus den getroffen Entscheidungen zu lernen. Die Zuteilung von medizinischen Leistungen an einzelne Patienten und die parallel hierzu notwendige Begrenzung von medizinischen Leistungen für andere Patienten stellt ein Dilemma dar, für das es keine generell akzeptierten und befriedigenden Lösungen gibt. Jedes Leben ist von gleichem Wert. Eine Entscheidungsfindung auf dem Boden von personenspezifischen Merkmale wie z.B. Alter, Einfluss, gesellschaftliche Stellung … ist daher abzulehnen. Der zentrale Grundsatz der Gerechtigkeit erfordert eine Gleichbehandlung aller Patienten.
Vorstand der DGT